OER in der EKiR

Im September 2013 wurde der Diskussionsprozess um Open Educational Ressources in der Evangelischen Kirche im Rheinland eröffnet. Seitdem ging das Thema durch alle Abteilungen und Ausschüsse der Landeskirche. Ein Erklärtext erläutert in mit einem plastischen Beispiel, was eine Rechteübertragung an Mitarbeitende bedeutet. Dazu haben wir die folgende Handreichung erstellt:

OER – worum geht es?
Open Educational Resources (OER, auf Deutsch oft als „Freie Bildungsinhalte bezeichnet) sind „freie Bildungs-Schätze“, d.h. alle Texte, Bilder, Grafiken etc. die in Bildungszusammenhängen eingesetzt werden können. Dabei kann sehr weit gedacht werden: Eine Statistik mit der Anzahl der „diakonischen Tafeln“ der letzten Jahre kann z.B. in Schule und Hochschule interessant sein; ebenso eine Aufstellung über Veränderungen in der Friedhofskultur.

OER und Urheberschutz
Gehen wir an den Strand für eine Erklärung: Wenn Sie in ihrem Urlaub am Strand eine Menge Sand übereinander geschaufelt haben, dann ist das ein Berg, aber noch kein eigenständiges Werk. Erst wenn eine gewisse Schöpfungstiefe erreicht ist – Sie die Sandburg also z.B. geformt und verziert haben, dann sind Sie Urheberin oder Urheber eines eigenen Werkes.
Theoretisch könnten Sie nun mit allen, die ein Foto von der Burg machen, einen Vertrag schließen und sich die Erlaubnis zur Fotografie sogar bezahlen lassen. Das macht natürlich niemand, aber so ist unser deutsches Urheberrecht, in dem auch die Verwendung und Verwertung solcher urheberrechtlich geschützten Werke geregelt ist.
Ein klein wenig anders ist es, wenn Sie die Burg nicht im Urlaub, sondern im Auftrag ihrer Dienststelle erstellt haben. (Ob es so eine Sandburgen-Dienststelle gibt? – aber es ist ja nur ein Beispiel!) Dann sind Sie zwar immer noch der Urheber, aber Ihre Dienststelle hat die Nutzungs- und Verwertungsrechte. Das heißt, eine Fotografin muss nicht Sie fragen, sondern Ihre Dienststelle, um eine Vertrag mit der Erlaubnis zum Foto zu bekommen.

Interessant! Wozu aber diese Dienstvereinbarung?
Die EKiR möchte möglichst viele solcher Bildungsressourcen frei zugänglich zu machen. „Frei“ bedeutet dabei zunächst kostenfrei und frei zugänglich. Dahinter steht der Gedanke, dass ja bereits für die Erstellung solcher OER bezahlt worden ist und dass im Sinne einer Bildungsgerechtigkeit möglichst viele Menschen Zugang zu solchen Bildungsinhalten erhalten sollen.
Die Dienstvereinbarung gibt nun Ihnen die Entscheidung über die Nutzung und Verbreitung von Materialien, deren Urheber Sie sind, zurück. Sie entscheiden, was von dem, was Sie erstellen, eine interessante OER sein könnte, und ob Sie dies veröffentlichen wollen, und versehen ihr Werk bei Veröffentlichung mit einer entsprechenden Kennzeichnung und teilen das der Dienststelle mit.

Was meint Kennzeichnung?
Gehen wir noch einmal an den Strand: Jeder einzelne Fotograf muss sich die Erlaubnis einholen, Ihre Burg zu fotografieren. Das kann bei sehr schönen Burgen lukrativ, aber auch sehr lästig werden. Einfacher ist deshalb eine Kennzeichnung, die allen sagt, worum es geht. Es gibt mehrere solcher Kennzeichnungen. Weit verbreitet – auch international – sind die CC-Lizenzen. CC steht für Creative Commons, eine Stiftung die entsprechende Lizenzen zur Verfügung stellt, mit denen sich sehr leicht Feinjustierungen vornehmen lassen, um zu verdeutlichen, was mit Ihrer Open Educational Resource gemacht werden darf und was nicht. Sie können z.B. verlangen, dass ihr Name genannt wird; oder dass ihr OER verändert werden darf oder nicht; oder dass Derivate (daraus erstellte Werke) wiederum frei sein müssen oder auch kommerziell verwertet werden können. Sie haben nun die Wahl.

PS: Wenn Sie nun eine Unterrichtsreihe zu OER erstellen wollen, können Sie auch gerne dieses Merkblatt verwenden, denn es steht unter eine CC-Lizenz, die Ihnen das erlaubt.

F. Wessel, RP Reimann

CC BY-SA 4.0 OER in der EKiR von Frank Wessel ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

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