Einer der alten „Glaubens-„Sätze der Free-Software-Foundation (FSF) heißt:
„Freie Software ist […] eine Frage der Freiheit, nicht des Preises. Um das Konzept zu verstehen, sollten man an frei wie in Redefreiheit denken, nicht wie in Freibier.“
(Quelle: http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html)
Dieser Satz macht ein Kriterium für OpenEducationalResources deutlich: Es geht um die Freiheit der (Weiter-) Nutzung eines Materials und nicht um den kostenfreien Erwerb oder der kostenfreien Erstellung eines Materials. Vermutlich ist das eine wichtige Unterscheidung für die Diskussion um OER die gegenwärtig in der EKiR. Till Kreutzer von iRights.Law macht in seiner Untersuchung „Open Educational Resources (OER), Open-Content und Urheberrecht“ (2013) u.a. auf diese Unterscheidung aufmerksam und legt dar, das OER nicht automatisch kostenfrei sein müssen, weil
„… die Idee des OER darin [liegt], die Nutzung eines an sich urheberrechtlich geschützten Werkes unter bestimmten Voraussetzungen zu gestatten. Es geht hier mit anderen Worten darum, Nutzungsfreiheiten zu schaffen, die es ermöglichen, die Lehr- und Lernmaterialien nachzunutzen, zu verändern und anderen zur Verfügung zu stellen. Um dies rechtlich zugewährleisten, werden öffentliche Lizenzen eingesetzt.“
(http://www.pedocs.de/volltexte/2013/8008/pdf/Kreutzer_2013_OER_Recht.pdf, S. 27.)
Allerdings – so stellt Kreutzer außerdem dar – kann es Gegenstand politischer Überlegungen werden, OER kostenfrei zu stellen, um z.B. zur Bildungsgerechtigkeit beizutragen.
Hilfreich ist dann eine weitere Klärung durch die FSF, indem die vier Freiheitsgrade für Freie Software beschrieben werden. Übertragen auf OER könnte das dann Folgendes bedeuten:
- Die Freiheit, das Material für jeden Zweck zu nutzen (Freiheit 0).
- Die Freiheit, ein Material zu analysieren und eigenen Bedürfnissen anzupassen (Freiheit 1). Dafür sind offene Formate notwendig.
- Die Freiheit, das Material weiterzuverbreiten und damit seinen Mitmenschen zu helfen (Freiheit 2).
- Die Freiheit, das Material zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gemeinschaft davon profitiert (Freiheit 3). Dafür sind offene Formate notwendig.
Für die freie Erarbeitung und Nutzung von OEr sind also Lizenzmodelle notwenig, weil das Urheberrecht an sich nicht übertragbar ist. Es braucht Nutzungsrechte, die national und international beachtet und tragfähig sind. Wir sind – wen wunderts – bei den Creative Commons angelangt.
OER und CC: Freibier am Speakers Corner? von Frank Wessel ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.